Donnerstag, 30. Januar 2014

Politikwechsel für Leipzig – „Bündnis Leipzig“ offiziell neu gegründet!

Liebe Leipziger*innen
Am Mittwochabend kamen anfänglich 70 Personen zusammen, um sich informieren, ihre Bereitschaft zur Unterstützung und/oder Kandidatur zu verkünden und an basisdemokratischer Entscheidungsfindung teilhaben zu können. Nach einer gewissen Fluktuation blieben aber noch knapp 50 Bürger*innen zu der formellen Organisation des Bündnisses zusammen und es fand ein alles in allem konstruktives Gespräch über die Ausrichtung und über einen Minimalkonsens („Verhaltenskodex“) statt. Da auch viele Vertreter bestehender Parteien und Initiativen vor Ort waren, kam es aber auch zu Werbungen für die Listen anderer Parteien, die aber von der Mehrheit der anwesenden abgelehnt wurde. Es wurde der klare Wunsch geäußert eine neue lokale „Plattform“ zu gründen.
Daher ist das „Bündnis Leipzig“ nun offiziell neu gegründet. Es hat damit das Ziel bei den Stadtratswahlen am 25. Mai 2014 das Ziel mit eigenen Kandidaten anzutreten. Kandidaten haben sich auch schon einige gefunden. Wir rufen aber Sie, liebe Bürger*innen, noch weiter dazu auf, sich unseren „Bündnis“ anzuschließen. Über eine mögliche Kooperation bei der Aufstellung einer gemeinsamen Liste mit der „Piratenpartei“, mit der Wählervereinigung Leipzig (WVL) und dem „Neuen Forum“ werden aber Gespräche von unserer Seite geführt werden!
Das „Bündnis Leipzig“ wird sich am 12. Februar 2014 um 19:00 zu einer inhaltlichen Aufstellung des Bündnisses treffen. Der Ort wird noch rechtzeitig bekannt gegeben!
Im Namen des Organisationskreis
Frederik Grüneberg
Zum Vormerken:
Falls eine eigene oder gemeinsame Kandidatenaufstellung stattfinden muss, dann wird sie am 26. Februar 2014 stattfinden. Über die genaue Uhrzeit und den Ort werden wir Sie auch rechtzeitig informieren!
Zum Anschauen:
Unser Verhaltenskodex:
1)    Wir werben für wertschätzende Toleranz und offenes Miteinander.
Wir behalten uns deswegen das Hausrecht vor, auch Menschen, die den Fortlauf unserer Versammlung gröblich stören (nach § 11 Abs. 1 Versammlungs-Gesetz), zum Verlassen des Raumes aufzufordern.
2)    Wir treffen unsere Entscheidung basisdemokratisch. Basisdemokratisch bedeute, dass alle Entscheidungen in dem Rahmen einer solchen Versammlung getroffen werden!
3)    Uns ist die Gleichstellung von allen Menschen unabhängig ihres biologischen Geschlechts oder ihrer männlichen oder weiblichen Sozialisation wichtig. Deshalb führen wir möglichst quotierte Listen. Bei Veröffentlichungen achten wir auf eine geschlechtersensible Sprache ("gendern").
4) Bürgerbeteiligung stärken und Bürgerwillen ernst nehmen!
1. Uns ist Basisdemokratie besonders wichtig, deshalb wollen wir, Mechanismen der offenen  Beteiligung aller Bürger*innen konsequent nutzen. Als ein Instrument benennen wir die Methode des „Liquid Democracy“ (Adhoc-Demokratie / eine Form dauerhafter Beteiligungs- und Entscheidungsmöglichkeit aller Bürger*innen). => https://adhocracy.de/
2. Die gewählten Mandatsträger sind dem Bürgerwillen über die gesamte Legislaturperiode hinweg verpflichtet
3. Den von uns basisdemokratischen gewählten Vertreter des Bündnisses kann das Vertrauen entzogen werden!

Zuerst erschienen auf: "Bündnis Leipzig" ‎

Dienstag, 28. Januar 2014

Sven Giegold - Ein vorbildlicher Europäer!

Aus seiner Bewerbungsrede :

Analyse

"Die Nationalstaaten können weder die Natur noch die globale Umwelt schützen. Sie sind mit der Regulierung der Finanzmärkte überfordert und sogar der Sozialstaat braucht internationale Zusammenarbeit. Erst recht können Nationalstaaten in Zeiten neuer Knappheiten den Frieden nicht garantieren. In den wichtigsten Zukunftsfragen brauchen wir ein geeintes Europa." (Sven Giegold)

=> Wir brauchen die Europäische Union, die das Denken in Nationen und Ethnien überwindet und sie auch klar benennt, als das was sie sind, nämlich menschenverachtende Ideologien!

"Privatisierung und Konzentration wirtschaftlicher Macht zu fördern, ist keine Aufgabe der EU" (Sven Giegold)

=> Wir brauchen die "Europäische Union", aber nicht, wenn sie nur den neoliberalen Ordnungsrahmen für ihre Teilstaaten bildet und mit Freihandelsabkommen mit anderen Staaten in der Welt ihre Freihandels-, radikal Marktwirtschafts- und Wachstumsideologie mit Konkurrenzdruck, wirtschaftlicher und poltischer Macht durchsetzen!

"Der Green New Deal kann aber nur ein Instrument zur Grünen Transformation sein. Kurzfristig zielt er darauf den ökologischen und sozialen Umbau der Wirtschaft zu nutzen, um zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen: Die Belastung der Natur senken und neues Wachstum fördern, das hilft mit den hohen Schulden besser klar zu kommen. Eine eigenständige Grüne Wirtschafts- und Finanzpolitik kann sich jedoch nicht auf das Ziel des Wirtschaftswachstum stützen. Vielmehr geht es darum, individuelle Freiheit, Gute Arbeit für Alle und soziale Sicherheit mit verantwortlichem Wohlstand und den Grenzen des Planeten in Einklang zu bringen." (Sven Giegold)

=> So klar formuliert, dass sonst kein anderer Politiker. Ich will zum letzten Satz bemerken: Wir brauchen zum Beispiel in der Bundesrepublik Deutschland kein Wirtschaftswachstum mehr, das auf Ressourcenverschwendung, Lohndrückung und fiktiver Herstellung von Nachfrage, um das Angebot erhöhen zu dürfen, basiert, sondern ein "Gesund" Schrumpfen der Wirtschaft.  Denn gerade das ständige Suchen nach Wachstum bedroht die nachhaltige und zukunftsfähige Wirtschaft!

"Wenn die Grenzen der Belastung endlich hart gezogen werden, erscheint es kaum denkbar, dass dies mit exponentiellem wirtschaftlichen Wachstum zusammengeht. Deshalb müssen wir Grünen Alternativen in der Wirtschafts- und Finanzpolitik formulieren, die das Wirtschaftswachstum als Hauptziel der Wirtschaftspolitik ablösen."

=> Genial diese klare Aufforderung an die Grünen! "Back to the roots" möchte man am liebsten rufen! Denn was hat die frühen Grünen politisiert, dass war der Club of Rome- Bericht "Grenzen des Wachstums"!

"Bürgerenergiegenossenschaften, Soziale Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Regiogeld, Fairer Handel und viele andere Unternehmungen machen Wirtschaft, um gleichzeitig das Gemeinwohl zu fördern. Wachstum und Gewinnmaximierung sind nicht ihr Ziel."

=>Und er wird noch konkreter! Ich würde gerne noch ergänzen die feste Verankerung von Privatisierungsbremsen in unseren Verfassungen und Gemeindeordnungen, die bedingungslose und kostenlose öffentliche Daseinsfürsorge im Bereich Nahrung, Wohnraum, Bildung, Mobilität und Gesundheit tut not!

Wie er es erreichen will, sagt er auch:

"Mehr Gemeinsamkeit braucht eine Vertiefung der europäischen Demokratie mit mehr Gewaltenteilung, noch stärkeren Rechten für das Europaparlament, mehr direkte Mitbestimmung der BürgerInnen und einen europäischen Konvent, der die Zukunft Europas offen und transparent diskutiert." (Sven Giegold)

=> Entwickeln eines europäischen Demos ist gar nicht so schwer! Der Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland funktioniert ja auch. Obwohl wir alle in unseren Bundesländern Staatsbürger sind, sind wir durch den Zusammenschluss der Bundesländer zur Bundesrepublik Deutschland auch einem "nationalstaaltichen" Demos angehörig. Wir dürfen nun aber nicht durch diesen angeblich so homogenen "nationalstaatlichen" Demos "unsere" Interessen über die Resteuropas stellen!

Denn wie schreibt es schon unser Grundgesetz:
"Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet." (Artikel 23, GG)

Wir brauchen eine europäische Bundesrepublik Deutschland und nicht eine "deutsche" Europäische Union!

=> Wer jetzt Lust bekommen hat, die Rede komplett zu lesen, hier...
=> Es lässt sich noch viel finden, u.a. der Abschnitt "Kampagne gegen das EU-US-Freihandelsabkommen TTIP aktiv führen", der aber noch in einem weiteren Blogeintrag eine Rolle spielen wird!



Montag, 27. Januar 2014

Es gibt eine Alternative zum Freihandelsabkommen!

Liebe Leserinnen und Leser!


Ich lade euch ganz herzlich zu dem heutigen lokalen Bündnisgründungstreffen: "Freihandel- ohne uns" in Leipzig ein! Kommt vorbei und besprecht mit uns lokale Strategien, Aktionen und bringt euer Wissen, eure Erfahrung und eure Zeit mit!



Es gibt Alternativen zu diesem Freihandelsabkommen: siehe hier und im unten stehenden Video (Vimeo)



Macht euch eigene Gedanken und werdet aktiv!
Die Einladung:
Liebe Mitstreiter_innen des Bündnisses "Freihandel - ohne uns!",
Wir freuen uns auf das gemeinsame Treffen mit euch, um die Planungen zur Verhinderung des geplanten Freihandelsabkommens zu besprechen. Hiermit wollen wir euch schon mal den ungefähren Ablaufplan des ersten Bündnistreffens "Freihandel - ohne uns!" mitteilen. 

Es findet am  heutigen Montagabend, den 27. Januar um 19 Uhr im Haus der Demokratie (Bernhard-Göring-Strasse 152) statt. 
Wir werden ein paar Getränke gegen Spende anbieten.

Ablaufs Plan:

19:00  Begrüßung, Kurzinput und Vorstellungsrunde
19:20  Kurzfilm
19:30  Vorstellung möglicher thematischer Kleingruppen, z.B.
  - Europawahlkampf
  - Straßenaktionen
  - Infostände
  - kommunale Bezüge
19:40  Rückfragen, 
19:50  Konzeptarbeit in Kleingruppen
20:30  Zusammenführung, Diskussion
21:30  Ausklang

Mit lieben Grüßen
Euer Visionär92



Viele neue Erfahrungen beim Anschauen dieses Videos:


Sonntag, 26. Januar 2014

Einladung / Tagesordnung Mittwoch -> Neues kommunalpolitisches Bündnis für Leipzig

Einladung zur Bildung einer neuen kommunalpolitischen basisdemokratischen Plattform:

Mittwoch, den 29.01.2014, 19:00 Uhr im Saal des Volkshauses / Karl-Liebknecht-Str. 30-32 (5.Etage)

Wir werben für wertschätzende Toleranz und offenes Miteinander.

Unter anderem aus diesem Grund behalten wir uns vor, Veranstaltungsbesucher*innen menschenverachtender Gesinnung oder solche, die der "rechten Szene" zuzuordnen sind, von der Veranstaltung auszuschließen (nach §6, Absatz 1, Versammlungs-Gesetz (VersG)). Außerdem behalten wir uns das Hausrecht vor, auch Menschen, die den Fortlauf der Versammlung „gröblich stören“ (nach §11, Absatz 1 VersG), zum Verlassen des Raumes aufzufordern.


Tagesordnung:
1.      Begrüßung / Wahl einer Versammlungsleitung und Bestimmung eines Protokollanten
2.      Ziele des Bündnisses 
3.      Besprechen und Abstimmung eines Verhaltenskodex
4.      Namensgebung des Bündnis:
a.       Vorschläge
                                                i.       „Bündnis Leipzig“ (BL) [Bisheriger Arbeitstitel]
                                              ii.      „Demokratiebündnis Leipzig“ (DBL)
                                            iii.      „Basisdemokratische Liste“ (BDL)
b.      Weitere Sammlung
c.       Abstimmung
5.      Inhaltliche Aufstellung des Bündnisses
6.      Allgemeine Organisation:
a.       Unterstützer
b.      Kandidaten
c.       Organisation-Kreis
7.      Weiteres Vorgehen besprechen
a.       Termine:
                                                i.      Kandidatenaufstellung
                                              ii.      Unterschriftensammlung
b.      Finanzielles
8.      Verschiedenes
9.      Abschluss


Mit freundlichen Grüßen

im Namen des Vorbereitungskreises
XY

Samstag, 25. Januar 2014

Privatisierungsbremse für Sachsen - Petition gestartet

Liebe Leserinnen und Leser dieses Blogs!

Eine Petition ist gestartet, die eine landesweite Privatisierungsbremse in die Gemeindeordnung des Freistaat Sachsens schreiben will. Vielleicht eine Initialzündung für andere Bürgerinnen und Bürger anderer Bundesländer nach zu ziehen. Wir müssen unsere öffentliche Daseinsfürsorge verteidigen!

Hier gehts zur Petition

Hier zu einer ersten Reaktion der Leipziger Internet Zeitung

Anbei die gesamte Erklärung des Initiators(auch als PDF abrufbar):

Worüber beschwere ich mich?

Meine Beschwerde richtet sich gegen das Verhalten der Ratsversammlung des Stadt Leipzig am 22.01.2014, in denen ein rechtlich einwandfreies Bürgerbegehren nicht zu einem Bürgerentscheid zu gelassen worden ist, aufgrund einer Direktive des Landesinnenministerium, die laut Leipziger Volkszeitung, dass der mögliche Bürgerentscheid gegen Sächsische Gemeindeordnung durch die „angestrebte Zweidrittelregelung beim Verkauf von kommunalen Unternehmen“ verstöße. In dem vom sächsischen Innenministerium angesprochenen Paragrafen 39, Absatz 6 steht lediglich das Wort „Stimmenmehrheit“ und nicht das Wort „einfache Mehrheit“ für Entscheidungen des Stadtrates.
„Der Gemeinderat stimmt in der Regel offen ab; er kann aus wichtigem Grund geheime Abstimmung beschließen. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Stimmenthaltungen werden für die Ermittlung der Stimmenmehrheit nicht berücksichtigt.“ (§39, Absatz 6 SächsGemO)
Das wäre im Übrigen rechtlich auch ein Widerspruch zu Paragraf 24, Absatz 1, der gerade für das Zustandekommen eines Bürgerentscheids eine Mehrheit von „zwei Dritteln“ des Gemeinderates vorsieht!
„In Gemeindeangelegenheiten können die Bürger und die nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Wahlberechtigten über eine zur Abstimmung gestellte Frage entscheiden (Bürgerentscheid), wenn ein Bürgerbegehren Erfolg hat oder der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln die Durchführung eines Bürgerentscheides beschließt.“ (§24, Absatz 1 SächsGemO)
Außerdem sehen die Paragrafen 28 und 56 auch schon solche Regelungen vor:
„(3) Der Gemeinderat entscheidet im Einvernehmen mit dem Bürgermeister über die Ernennung, Höhergruppierung und Entlassung der Gemeindebediensteten sowie über die Festsetzung von Vergütungen, auf die kein Anspruch auf Grund eines Tarifvertrags besteht. Kommt es zu keinem Einvernehmen, entscheidet der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten allein. Der Bürgermeister ist zuständig, soweit der Gemeinderat ihm die Entscheidung überträgt oder diese zur laufenden Verwaltung gehört.“ (§28, Absatz 3)
„(4) Beigeordnete können vom Gemeinderat vorzeitig abgewählt werden. Der Antrag auf vorzeitige Abwahl muss von der Mehrheit aller Mitglieder des Gemeinderats gestellt werden. Der Beschluss über die Abwahl bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderats. Über die Abwahl ist zweimal zu beraten und zu beschließen. Die zweite Beratung darf frühestens vier Wochen nach der ersten erfolgen.“ (§56, Absatz 4)
Wir sehen also, dass die Argumentation des sächsischen Landesinnenministerium fehl geht, da das Wort „Stimmenmehrheit“ offen lässt, welches Abstimmungsrecht gilt, denn es kann mehrere Dinge bedeuten:
„(1) Einfache Mehrheit der abgegebenen anwesenden Stimmen; 

(2) Mehrheit der gesetzlich vorgeschriebenen Zahl (z. B. Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Bundestags), auch absolute Mehrheit genannt; 
(3) andere Quoren qualifizierter Mehrheiten sind etwa die 2/3- oder 3/4-Mehrheit.“ (Quelle: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/stimmenmehrheit.html)
Es wurde auch kein aufgezählter Punkt des §24, Absatz 2 verletzt. Es wäre über keine „Weisungsaufgaben, Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung, Haushaltssatzungen und Wirtschaftspläne, Gemeindeabgaben, Tarife und Entgelte, Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse, Rechtsverhältnisse der Gemeinderäte, des Bürgermeisters und der Gemeindebediensteten, Entscheidungen in Rechtsmittelverfahren, Anträge, die gesetzwidrige Ziele verfolgen“ abgestimmt worden, sondern lediglich wie 2008 im Bürgerentscheid in Leipzig der Privatisierung ein Riegel vorgeschoben worden und das sogar mit einer Möglichkeit des Stadtrates dennoch Privatisierungen vorzunehmen, eben mit einer 2/3 Mehrheit.

Auch der in §25, Absatz 2 festgehaltene gesetzliche Rahmen wurde eingehalten. Das Bürgerbegehren hatte „eine mit ja oder nein zu entscheidende Fragestellung und eine Begründung enthalten“ sowie „drei Vertreter“ bezeichnet, „die zu Entgegennahme von Mitteilungen und Entscheidungen der Gemeinde und zur Abgabe von Erklärung ermächtigt sind. Das Begehren hatte auch „einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag zur Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme enthalten“, da er kostenneutral war. Also gab es von Seiten der sächsischen Gemeindeordnung keinen zwingenden Grund dieses Bürgerbegehren und damit den Bürgerentscheid für rechtlich unzulässig zu erklären. Dafür spricht auch, dass Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf eine kleine Anfrage im Landtag geantwortet hat: „Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung alleine der Stadtrat (§25, Abs. 3, Satz 1 SächsGemO)“( (Quelle: 
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=13228&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=202)  und mündlich ergänzte er: „Auch die Landesdirektion könne nicht wissen, welche Rechtsauffassung sich durchsetze.“ (http://www.lvz-online.de/leipzig/citynews/trotz-25000-unterschriften-leipziger-stadtrat-lehnt-buergerbegehren-privatisierungsbremse-ab/r-citynews-a-223663.html)
Beide diese Formulierung und die Annahme die 2/3 Mehrheit wäre gegen die Gemeindeordnung wurden in der Ratsversammlung als Argumente für bzw. gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehren ins Feld geführt.  Gerade die Stadträte der Grünen und der SPD stimmten deswegen auch für die Verwaltungsvorlage, obwohl sie betonten, dass sie auch mit der Intention des Bürgerbegehrens sympathisieren! Das hätte die nötige Mehrheit des Stadtrates geschaffen, denn die Linke (17), die vollständig anwesend war, die SPD-Fraktion (14 + Oberbürgermeister Jung) und die Fraktion „Bündnis 90/ Die Grünen“ (11), also insgesamt 43 von 70 Mitglieder. Auch wenn 7 Mitglieder der drei angesprochenen Fraktionen abwesend gewesen wären oder der Verwaltungsvorlage zugestimmt hätten, hätte es also eine Mehrheit von 36 zu 34 gegeben. Außerdem waren aus dem Lager der Bürgerfraktion und der fraktionslosen Stadträte auch Nein-Stimmen zur Verwaltungsvorlage gekommen. 


Was möchte ich mit dieser Beschwerde erreichen?

Der Bürgerentscheid über das Bürgerbegehren muss stattfinden, da er unter falschen Vorzeichen von der Ratsversammlung der Stadt Leipzig abgelehnt worden ist oder bewusst von den Stadträten den Bürgerinnen und Bürger das Recht entzogen worden ist, selbst entscheiden zu dürfen. Dies ist als ein Mangel an Demokratie und einen Missbrauch des Rechtsstaates zu sehen!
Alternativ könnte man dem Vorbild Bremen folgen und eine ähnliche Privatisierungsbremse in die Sächsische Gemeindeordnung verankern!


Wer ist der Adressat der Petition/ der Beschwerde?

Die drei Adressaten sind eindeutig das sächsische Innenministerium als Verwaltung und Exekutive, der sächsische Landtag und alle Stadträte der Ratsversammlung der Stadt Leipzig als Legislative!


Was ist die Begründung für meine Beschwerde und was ist mein Gesetzesvorschlag?

Das Bundesland Bremen ist ein guter Vorreiter meines Anliegens. Durch Gesetz vom 03.09.2013 wurde mit Wirkung vom 13.09.2013 eine „Privatisierungsbremse“ in die Bremische Verfassung aufgenommen. Der neu eingefügte Artikel 70, Absatz 2 zum Gegenstand eines Volksentscheids heißt:
 1Ein Volksentscheid ist außerdem im Fall des Artikels 42 Absatz 4 über ein von der Bürgerschaft beschlossenes Gesetz durchzuführen, wenna) die Bürgerschaft das Gesetz mit weniger als zwei Dritteln ihrer Mitglieder beschlossen hat,b)ein Viertel der Mitglieder der Bürgerschaft die Durchführung eines Volksentscheids beantragt oderc)ein Zwanzigstel der Stimmberechtigten die Durchführung eines Volksentscheides begehrt.
2In diesen Fällen tritt das Gesetz nur bei einem zustimmenden Volksentscheid in Kraft.“
Der angesprochene Artikel 42, Absatz 4 führt dazu aus:
„Eine Veräußerung von Unternehmen der Freien Hansestadt Bremen, auf die die öffentliche Hand aufgrund Eigentum, finanzieller Beteiligung, Satzung oder sonstiger Bestimmungen, die die Tätigkeit des Unternehmens regeln, unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann und die
a)Verkehrsleistungen oder Leistungen der Abfall- oder Abwasserentsorgung oder der Energie- oder Wasserversorgung für die Allgemeinheit erbringen,
b)wesentliche Beiträge zur wirtschaftlichen, verkehrlichen oder kulturellen Infrastruktur leisten,
c)geeignet sind, die Verwirklichung des Anspruchs aus Artikel
14 Absatz 1 zu fördern oder
d)der allgemeinen Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhäusern dienen
ist nur aufgrund eines Gesetzes möglich. Ein solches Gesetz tritt nicht vor Ablauf von drei Monaten nach seiner Verkündung in Kraft. Als Veräußerung gilt jedes Rechtsgeschäft, welches den beherrschenden Einfluss der Freien Hansestadt Bremen oder der Stadtgemeinde Bremen beseitigt. Auf kleine Kapitalgesellschaften und auf Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute findet diese Vorschrift keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn die Veräußerung bei Entstehen der Beherrschung beabsichtigt war und zeitnah erfolgt.“
Auf Basis dieser Verankerung einer Privatisierungsbremse in einer Landes- und Stadtverfassung und der aktuellen Entwicklung in Leipzig, in denen ein verfassungsrechtlicher einwandfreier Bürgerentscheid von dem Stadtrat aufgrund von Direktive der Landesinnenministerium nicht zugelassen worden ist, schlage ich eine Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung vor, um Klarheit in diesem Punkt zu erhalten.

Dazu bedarf es aus meiner Sicht zum Beispiel nur eine Überarbeitung von §39:
Im §39 „Beschlussfassung“ wird im Absatz 6 einen weiteren Abschnitt 2 eingefügt:
„(2) Der Gemeinderat kann einer Veräußerung von Unternehmen, Immobilien, öffentlicher Einrichtungen und Kulturgüter der Gemeinde, auf die die öffentliche Hand, aufgrund Eigentum, finanzieller Beteiligung, Satzung oder sonstiger Bestimmungen, die die Tätigkeit des Unternehmens, der Immobilien, der öffentlichen Einrichtungen und Kulturgüter regeln, unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausübt, nur mit einer Mehrheit von 2/3 aller Ratsmitglieder zustimmen.“
Diesen Antrag bringe ich hiermit in den Landtag des Freistaat Sachsen!
Begründung:
Dem weltweiten Kapitalismus muss eine Gemeinde auch etwas entgegensetzen dürfen. Nach den undemokratischen beschlossenen Schuldenbremsen in den Länderverfassungen und im Grundgesetz, sollte es Gemeinden (in diesem Beispiel wollen es ca. 26.000 Leipzigerinnen und Leipziger) solche Regelungen treffen dürfen.

Die beispielhafte Ausformulierung der möglichen Einfügung in §39 orientiert sich an der Bremischen Verfassung und an dem konkreten Vorschlag des Bürgerbegehrens in Leipzig, kann aber gerne noch verändert werden!






Dienstag, 21. Januar 2014

Jetzt anmelden zur Oekumenischen Versammlung vom 30.04-04.05.2014 in Mainz!

Im Anbetracht der Tatsache, dass dieser Aufruf 2008 geschrieben, immer noch brandaktuelle ist ein Grund zu dieser Ökumenischen Versammlung 2014 zu fahren! Zur Annmeldung...

Der Aufruf:

Aufruf an Christinnen und Christen, Gemeinden und Kirchen, der Unternehmerdenkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland biblisch-theologisch und wirtschaftswissenschaftlich zu widersprechen.

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat im Juli 2008 die Denkschrift »Unternehmerisches Handeln in evangelischer Perspektive« veröffentlicht. Die Unterzeichneten sind trotz im einzelnen unterschiedlicher Herangehensweisen nach sorgfältiger Prüfung – dokumentiert
in dem Buch »Frieden mit dem Kapital?« (siehe unten) – zu der Überzeugung gekommen, dass die EKD – nach vorbereitenden Schritten in früheren Äußerungen – mit dieser Denkschrift aus biblisch-theologischer, wirtschaftswissenschaftlicher und weltweit ökumenischer Perspektive offensichtlich einen Irrweg betreten hat:

1. Sie beschönigt die sozio-ökonomische Realität in grotesker Weise und trennt sich damit von der Mehrheit der Erdbevölkerung und auch von den Verlierern und vor allem Verliererinnen in Deutschland, die zunehmend unter den ausschließenden, verarmenden und ökologisch zerstörerischen Folgen des herrschenden Systems leiden.

2. Indem sie diese Realität »Soziale Marktwirtschaft« nennt, statt sie mit ihrem Namen, nämlich neoliberalem Kapitalismus, zu benennen, legitimiert sie diesen – in einer Zeit, in der sich die Mehrheit der Menschen und zunehmend auch Staaten vom Neoliberalismus abwenden. Sie erweckt den Eindruck, als seien zu beobachtende negative Probleme nur auf individuelles Fehlverhalten einzelner Akteure zurückzuführen, und stützt so das bestehende System.

3. Sie distanziert sich von ihren eigenen bisherigen sozialethischen Grundeinsichten, dass das unternehmerische Handeln durch eine widergelagerte Gesellschaftspolitik sozial und ökologisch verträglich in die Gesellschaft eingebettet werden muss (vergleiche das Wirtschafts- und Sozialwort der Kirchen von 1997, Ziffer 143). Sie nimmt stattdessen im Einklang mit dem neoliberalen Mainstream hin, »die staatliche Regulierung auf das Notwendigste« (Ziffer 44) zu begrenzen.

4. Die für diese Denkschrift und ihre Verbreitung Verantwortlichen gefährden die Einheit der EKD mit der weltweiten Gemeinschaft der Kirchen, die sich im Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK), dem Reformierten Weltbund (RWB) und im Lutherischen Weltbund (LWB) zusammengeschlossen haben. Denn diese haben sich in einem langen, biblisch begründeten Prozess klar auf die Seite der vom herrschenden System ausgeschlossenen und verarmten Weltbevölkerung und der in ihrer Lebensfähigkeit bedrohten Erde gestellt und haben dem neoliberalen Kapitalismus eine klare Absage erteilt. Wir rufen alle Christinnen und Christen – besonders die Mitglieder von Synoden auf allen Ebenen – sowie die Gemeinden und Landeskirchen auf, die EKD-Verantwortlichen auf biblischtheologischer Grundlage und mit klaren Argumenten aufzufordern, diese Denkschrift zu widerrufen, die Anpassung an die herrschenden Mächte in Wirtschaft und Politik aufzugeben, die eigene sozial- und wirtschaftsethischen Traditionslinien ernst zu nehmen sowie unter Berücksichtigung der verheerenden Folgen der ökonomischen Globalisierung weiterzuentwickeln und in die weltweite ökumenische Gemeinschaft der Kirchen zurückzukehren.

Heidelberg, Reformationstag 31. Oktober 2008

Erstunterzeichnende:
Frank Crüsemann, Prof. Dr. theol
Ulrich Duchrow, Prof. Dr. theol.
Heino Falcke, D. Dr. theol.
Christian Felber, Mag. phil.
Kuno Füssel, Dr. theol.
Detlef Hensche, Dr. jur.
Siegfried Katterle, Prof. em. Dr. rer. pol.
Arne Manzeschke, PD Dr. theol.
Silke Niemeyer, Pfarrerin
Franz Segbers, Prof. Dr. theol.
Ton Veerkamp, Lic. theol.
Karl Georg Zinn, Prof. Dr. rer. pol

Das Buch dazu: 
Ulrich Duchrow und Franz Segbers (Hg.)
Frieden mit dem Kapital?
Wider die Anpassung der evangelischen Kirche
an die Macht der Wirtschaft
Publik-Forum Edition. 192 Seiten. 13,90 Euro


Montag, 20. Januar 2014

„Europa“ - Ein Versuch

"Europa"

Einigkeit braucht neue Gemeinschaft!
Erst wenn wir unsere fiktiven Nationen verwerfen, werden wir wirklich frei!
Es bleibt dabei, wir sind es die etwas verändern können!

Unabhängigkeit vom Kapital fördern!
Unablässig diktiert uns der Kapitalismus was wir tun und was wir lassen sollen!
Unverständlich, dass wir das einfach hinnehmen!

Richtiges Wirtschaften geht so nicht!
Ressourcen schonen, Erneuerbare-Energien aus- und Solidarische Ökonomie aufbauen, so könnt‘ es gehen!   
Rassismus muss dagegen eine schreckliche Idee des 19. und 20.Jahrhundert bleiben und darf das weltweite Gleichgewicht der Menschheit nie wieder gefährden und so vielen Menschen das Leben kosten!

Opfer der damaligen und heutigen europäischen Terrorregime in der Welt müssen anerkannt und entschädigt werden und die Regime endlich beendet werden.
Orientierung gibt uns nun nicht mehr Ethnien (Völkerzugehörigkeit), sondern Humanismus, der die ganze Menschheit im Blick behält. Global denken, aber lokal handeln ist das Stichwort!
Ost und West, Nord und Süd, das sind nicht die Gegensätze unserer Zeit, sondern Armut und Reichtum durch das System des Kapitalismus!

Partnerschaftlicher Aufbau einer Weltweiten Individuellen Grundsicherung für kostenlose lokale Daseinsfürsorge für jeden Menschen: „Ernährung, Wohnraum, Bildung und Gesundheitsversorgung, Regionale Mobilität und autarke Stromversorgung“. Das wäre eine Vision!
Planet Erde braucht nie wieder eine europäisierte Welt, sondern ein weltliches Europas!
Phantasie schafft neue Visionen von Solidarität, Freiheit und Gerechtigkeit, kein Freihandel unter Druck des Kapitals und des Zins, kein Ausbau von Militär und Waffenproduktion und keine Niedriglöhne und moderner Sklaverei!

Austeilende Gerechtigkeit bei Löhnen fordern und fördern!
Ausgleichende Gerechtigkeit bei Vermögen zulassen!
An die Schöpferische Gerechtigkeit denken, damit wir einander zuhören, uns Zeit, Ressourcen und Energie schenken und uns vergangenes auch Vergeben. Diese Daseinsformen der Liebe müssen zentral sein, um ein vereinigtes Europa zu schaffen, die zwar ihre Verantwortung in der Welt gerecht wird ohne die Welt wieder unter ihre Kontrolle bringen zu wollen!