Samstag, 1. März 2014

Die Wählervereinigung "Bündnis Leipzig! ist gescheitert!

Liebe Leserinnen, liebe Leser!

Anbei findet ihr nach wie vor meine Erklärung zur Stadtratskandidatur für das "Bündnis Leipzig" vom 01.Februar. Leider ist die Wählervereinigung gescheitert, sodass ich nun nicht mehr antretetn werde!


Mit lieben Grüßen
euer Visionär92


Erklärung meiner Stadtratskandidatur durch das neugegründete "Bündnis Leipzig":


Liebe Leipziger, liebe Leipzigerinnen! (Liebe interessierte Mitbürger*innen)

Hiermit erkläre ich meine Kandidatur zum Stadtrat auf einer Kandidatenliste, die durch das „Bündnis Leipzig“ aufgestellt werden wird!

Seit Oktober 2012 lebe und studiere ich nun in Leipzig: im Hauptfach: „Sozialwissenschaften und Philosophie mit dem Kernfach Politikwissenschaften“ und als Nebenfach: „Geschichte und Theologie des Christentums“. Ich habe in dieser Zeit eine Stadt in Bewegung erlebt, von „alternativen Ladenprojekten“ über „besetzte Häuser“ hin zu vielen bemerkenswerten lokalen Initiativen! Vor allem der Schwerpunktbereich der Initiativen, wie „Refugees welcome“, „Rassismus tötet“, „Initiative Menschen.Würdig“ und  „Leipzig nimmt Platz“, die Flüchtlingspolitik und die Arbeit gegen rechtsextreme/nationalistische/rassistische Tendenzen, beeindruckte mich sehr. Es motivierte mich im November/Dezember 2013 an jeder Pro-Asyl-Veranstaltung in Schönefeld teilzunehmen und auf den Mahnwachen von „Refugees welcome“ und der „Willkommensinitiative Schönefeld“ vor der Asyl-Notunterkunft auch mit Bürger*innen ins Gespräch zu kommen und mich ausführlich mit den Entwicklungen in Schönefeld, aber auch mit dem Verwaltungshandeln der Stadt kritisch auseinanderzusetzen.

Aufgrund meiner studentischen Belastung in den ersten beiden Semestern fiel mein politisches Engagement aber zunächst hintenüber, sodass ich zunächst nur die Lokalgruppe von Attac (Attac-Mitglied seit 2011) kennen lernte und an verschiedenen Projekten mitarbeitete. Der Besuch bei den Jusos Leipzig im November 2012 hingegen zeigte mir, dass ich ein Kapitel meiner Schülerzeit endgültig schließen konnte, nämlich die Arbeit von 2006-2011 in der „SPD Hamm“ und damit verbunden bei den „Jusos Hamm“. Diese Partei ist für mich nicht mehr wählbar und vertritt nicht mehr die Ideale für die ich auch mehrere Jahre Parteimitglied war. Ich bin dennoch für diese Zeit dankbar, da ich dadurch und durch meine Mitarbeit in der Bezirksschülervertretung kommunalpolitische Arbeit kennengelernt habe und damit kein Neuling auf diesem Gebiet bin.

Eines meiner Herzensthemen, für die ich brenne, ist die öffentliche Daseinsvor- und Fürsorge.  Gerade weil dies am Besten in der Kommune umgesetzt wird, da sie das Zentrum der sozialen Infrastruktur, des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Solidarität in einer Kommune bildet, ist es mir wichtig, dass Kommunen weiterhin die Möglichkeit haben diese nicht auszubauen und nicht abzubauen. Wir erleben nach wie vor, dass es Menschen unter uns gibt, die sich keine ärztliche Behandlung leisten können, die den Zugang zur öffentlichen Mobilität verweigert bekommen und die im „Lebenslangen Lernen“ abgehängt werden. Es kann nicht sein, dass wir dann weiterhin Parteien in unserer Stadt unterstützen, die den Kommunen nach und nach ihrer Grundlage rauben.

Ich nenne als Beispiel die Bundesregierungskoaltion aus CDU/CSU und SPD, da sie mit ihren Koalitionsvertrag ohne Steuererhöhungen gezeigt haben, dass sie weiterhin die soziale Infrastruktur in Deutschland abbauen wollen, zu der auch die schon erwähnte öffentliche Daseinsvor- und Fürsorge gehört. Es hilft wenig, wenn zwar gesagt wird, dass die Kommunen entlastet werden sollen (laut Koalitionsvertrag durch Übernahme von der Grundsicherung im Alter (1,1 Milliarden), der Eingliederungshilfe (5 Milliarden) und einer nicht näher beschriebenen jährlichen Entlastung von 1 Milliarde immerhin in der Höhe von 7,1 Milliarden), aber wir seit November erleben (immerhin 3 Monate her) kein Finanzierungsmodell entwickelt worden ist und eine immer teuer werdende Rentenreform kommen soll.

Die unter Schuldendruck stehenden und unter klammen Kassen leidenden Kommunen werden wieder im Regen stehen gelassen. Der Druck führt dazu, dass man doch städtisches Eigentum verkauft, dringende Renovierungsaufgaben in der öffentlichen Infrastruktur nicht angeht und sich mehr und mehr nur noch um das Verwalten und nicht um Gestalten einer Stadt gekümmert wird. Zum Beispiel war die Privatisierungsbremse, die von 26.000 Leipziger*innen unterstützt wurde, eine sehr gute Initiative von unten. Sie hätte zur Folge gehabt, dass der Stadtrat nicht mehr so einfach Privatisierungsvorhaben durch bringen hätte können. Eine 2/3 Mehrheit für Beschlüsse solchen Ausmaßen ist sehr sinnvoll in eine städtische Satzung hineinzunehmen, da sie, in diesem Beispiel in unserer Stadt Leipzig, diesen Ausverkauf sehr schwierig machen würde. Aber es hätte im Gegensatz zum angenommen Bürgerentscheid 2008 eine langfristigere Bindung (als 3 Jahre) bedeutet und scheinbar wissen das einige Stadträte ganz genau und haben die entsprechenden Direktiven aus ihren Parteien bekommen. Im Anbetracht der Tatsache, dass in der ganzen Bundesrepublik inzwischen Schuldenbremsen einfach in den Rang der Verfassungsgrundsätze aufgenommen worden sind, ohne das eine Bürgerin oder ein Bürger darüber hätte abstimmen dürfen, ist ein demokratischer Skandal. Die Schuldenbremse löst darüber hinaus auch keines der Probleme des Finanzmarkts und unserer sehr einseitigen, wachstumsdominierten Wirtschaftspolitik. Das sei einfach nur mal hinzugefügt, da es leider dafür auch Veränderungen in größeren Rahmen als in einer Kommune braucht.

Daher habe ich, als Teil eines Vorbereitungskreis, mit engagierten Bürger*innen am Montag, den 27.01.2014, ein Netzwerk „Vorsicht Freihandel!“ mitgegründet und stelle meine sozialwissenschaftliche Expertise und meine aktive Mitarbeit dem Netzwerk zur Verfügung. Ich freue mich auf die gemeinsame Informationsarbeit in den nächsten Monaten. Die Themen des Einflusses der möglichen Freihandelsabkommen (zwischen der EU und Kanada (CETA) und zwischen EU und den USA (TTIP)) auf die städtische Entwicklung Leipzigs möchte ich in den Stadtrat einbringen. So wie unsere Chancen einen Stopp der intransparenten Geheimverhandlungen über diese Art von Freihandelsabkommen auszuloten!

Meine beiden anderen Herzensthemen habe ich anfangs schon erwähnt. Der eine Schwerpunkt ist Bildungsarbeit und der andere ist der Kampf gegen Rechtsextremismus. Beide haben viel miteinander zu tun, deswegen werde ich auf beide gemeinsam eingehen. Seit 2012 leite ich einen bundesweiten Arbeitskreis „Rechtsaußen – und mitten unter uns“  der Herrnhuter Brüdergemeine, kläre also im kirchlichen Kontext zum Thema: „Rechtsextremismus“ auf.  Seit vielen Jahren bin ich in der kirchlichen und politischen Jugendarbeit tätig, daher habe ich in der Ausrichtung meines Studiums darauf geachtet, dass neben den politikwissenschaftlichen und theologischen Inhalten auch pädagogische Inhalte nicht zu kurz kommen. Ein besonderes Interesse an der schulischen Bildungsarbeit habe ich gewonnen, da ich besonders mit Jugendlichen zwischen 14 und 20 Jahren arbeite. Gerade diese Altersgruppe hat es in Deutschland nicht leicht. Durch unser gegliedertes Schulsystems gibt es unterschiedliche Lebenschancen für junge Menschen. Der spätere Erfolg wird in der Schule schon vorausbestimmt. Hier brauchen wir dringend mehr Chancengleichheit. Darüber hinaus kann es nicht sein, dass viele unserer Schulen in miserablen Zuständen sind. Dort ist dringend ein weiteres soziales Infrastrukturförderungspaket von Seiten des Bundes nötig und nicht nur Lippenbekenntnisse. Ich will mich mit möglichst vielen Jugendinitiativen, da sind zum Beispiel der „StadtSchülerRat“, die „Initiative Jugendparlament Leipzig“ und lokale „Jugendzentren“ zu nennen, zusammensetzen, um ihre Vorstellungen zu hören. Des Weiteren verstehe ich mich auch als Vertreter der Studierendenschaft aller öffentlichen Hochschulen in Leipzig und schließe mich dem Protest gegen die beschlossenen und drohenden Kürzungen an Universität und HTWK an.

Hier den Bogen zum Ziel: „Rechtsextremismus bekämpfen“ zu schlagen, ist nicht leicht, aber ich werde es versuchen. Wir müssen dringend an Universitäten die Auseinandersetzung mit den positiv besetzten Begriffen wie „Demokratie“ und „Nation“ in der Forschung und in der Lehre führen. Wir weigern uns verschiedene Menschenrechte in unserer Bundesrepublik allen Menschen zu zugestehen, z.B. das fehlende Recht auf Bildung und Arbeit für Asylsuchende oder das fehlende Wahlrecht für Menschen, die schon seit Jahrzehnten in Deutschland leben, arbeiten und Steuern zahlen, nur weil sie aus verschiedentlichen Gründen keinen „deutschen“ Pass haben wollen oder haben können. Gerade in diesem Hinblick schaffen wir in den Köpfen vieler Menschen positiv besetzte Vorstellungen von Nation und Demokratie, die so gar nicht real existieren, sondern durch die Wirklichkeit kontrastiert werden.

Wir müssen daher die Aufklärungsarbeit gegenüber rechtsextremen Parteien, Initiativen und Gruppen weiter verstärken und auch vor den Gefahren eines Ultranationalismus warnen. Die Geschichte „Deutschlands“ zeigt eines sehr deutlich, einen Ultranationalismus sollten wir nie wieder zu lassen, denn er hat uns in zwei Weltkriege und jahrzehntelange Feindschaft mit unseren Nachbarn gebracht. Deswegen müssen wir auch aufpassen, dass wir nicht über die Europäische Union wieder ein germanisiertes Europa wollen, das dann unser Wirtschaftspolitik, unserem Demokratieverständnis und unseren Interessen unterworfen ist.

Wir brauchen ein europäisches Deutschland, das offen ist für alle Menschen, die hier arbeiten, leben und Steuern zahlen wollen, die für unseren Wohlstand schuften und Niedriglöhne akzeptieren. Wir sollten den Fakt des steigenden Anteils des Niedriglohnsektors aber nicht hinnehmen, sondern durch einen menschenwürdigen Mindestlohn eine Grenze setzen. Auch werde ich Demonstrationen und Kundgebungen von Gruppen der „rechten Szene“ mit konkreten Bedrohungsszenarien nicht hinnehmen und wenn nötig, mitwirken sie gerichtlich zu stoppen! Außerdem werde ich Initiativen, die die repressive Gängelung von Asylsuchenden in Deutschland aufzufangen versuchen und gleichzeitig diese anprangern, unterstützen. Wir brauchen in einem föderalen Bundesstaat wie Deutschland, der sich seit jeher aus verschiedenen Gruppen zusammengesetzt hat, eine Willkommenskultur auch für das am Anfang Fremde! Diese will ich fördern und Konzepte von diesen Initiativen bekannter machen!

Zum Schluss möchte ich noch einmal betonen, dass ich die demokratischen und die anderen Grund- und Menschenrechte, die uns durch unsere Verfassung garantiert werden, weiter verteidigen werde, aber sie auf alle Menschen, die hier leben ausgedehnt wissen will. Außerdem werde ich nicht tatenlos zusehen, wenn der Ausverkauf unserer Mitbestimmungsrechte weiterhin von parlamentarischen, meist Parteigebundenen, Repräsentanten vorangebracht wird.

Es gibt nach meiner Beobachtung nur noch wenige Parteirepräsentanten, die unsere echten Problemen benennen, stattdessen lieber weiter Ablenkungsdebatten führen.

Der Stadtrat Leipzig hat in seiner Debatte über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gezeigt, dass er in weiten Teil keine Ausnahme ist. Daher will ich dieses Jahr zu den Stadtratswahlen Leipzig kandidieren!



Samstag, 1. Februar 2014

Sammlung von Zielen für die Stadtratswahlen

Konkrete Ziele zu meinen drei Herzensthemen

=> diese werden gerne ergänzt, um Punkte erweitert und auch verändert

=> also kommentiert fleißig, dann kann ich es bearbeiten!


1) Öffentliche Daseinsfürsorge stärken!

· Privatisierungsbremse

o Der Bürgerentscheid muss stattfinden

o Antrag an den Stadtrat Leipzig zur Festschreibung in die Satzung der Stadt Leipzig stellen und/ oder Antrag an den sächsischen Landtag zur Festschreibung in die „Sächsische Gemeindeordnung“ festschreiben! (siehe Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/privatisierungsbremse-fuer-gemeinden-im-freistaat-sachsen)

· Solidarische Ökonomie als zukunftsfähiges Wirtschaftsmodell bekannter machen

o Modellprojekte fördern

o Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Gruppen, z.B. Konzeptwerk Neue Ökonomie, „Transition Town Leipzig“ usw.

o Die diesjährige Degrowth-Konferenz unterstützen

· Wohnraum:

o Mietpreis-Bremse: Deckelung von Mieten im Hinblick auf ein Solidarprinzip im Stadtteil

· Mobilität:

o Öffentlicher Nahverkehr fahrscheinlos

o Unterstützung der Bürgerbeteiligung zur Verkehrsplanung der Stadt Leipzig, aber dann auch Aufnahme und Umsetzung guter Initiativen

o In Stand setzen des teilweise maroden Schienennetzes

o In Stand setzen der bestehenden Straßen (z.B. Täubchenweg)

o Konzepte, wie „Autofreie Innenstadt“ unterstützen

=> Mehr Fahrradstraßen / Mehr Elektromobilität

· Nachhaltige und gerechte Stadtentwicklung:

o Ausgleichende Gerechtigkeit:

- Initiative „Vermögenssteuer jetzt“ mehr präsent machen in der Stadt (Stadtrat hat sich durch eine mehrheitlich angenommenen Antrag vom 17. Oktober 2012 dieser Initiative angeschlossen) / Es gilt konsequenter eine Umsetzung anzumahnen

o Augenmerk: Auswirkungen „Freihandelsabkommen“

- Lokales Netzwerk „Vorsicht Freihandel!“ unterstützen

- Lokale Informationsveranstaltungen durchführen

- Analyse der Auswirkungen voranbringen

- Stadtratsbeschluss zum Freihandelsabkommen als ein Ziel!

o Mehr kreative/schöpferische Gerechtigkeit:

- Kreative Nutzungskonzepte für Leerstände („herrenlose Häuser“ / und leere „Läden“) noch mehr zu zulassen => Hausprojekte, Hausgenossenschaften, alternative Ladenprojekte usw.

=> Mehr miteinander statt übereinander reden

o Augenmerk: Ökologie

· Unterstützung von Nachbarschaftsgärten / Urban Gardening

· Lokale erneuerbare Energieversorgung ausbauen

· Parks erhalten / Mehr Grünflächen ermöglichen

· Mehr Bäume in die Stadt!


2) Bildung /Bildungsarbeit:

o Dringende Renovierungsmaßnahmen angehen / Nötige Investitionen in neue und alte Schulgebäude tätigen

o „Mehr Bildungsgerechtigkeit“ durch „Mehr Chancen“ in der Bildungslandschaft
=> Gemeinschaftsschulen für Leipzig!

o Mehr Mitspracherecht für den StadtSchülerRat Leipzig (z.B. Antragsrecht ermöglichen durch Übernahme von Ideen durch Stadträte) / Fortsetzung der Sprechstunde des Oberbürgermeisters für Kinder und Jugendliche und des Schülerkongresses)

o Initiative Jugendparlament Leipzig stärken

o Unterstützung lokaler Initiativen durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit

o Kürzungen an Universität, HTWK und öffentlichen Hochschulen stoppen!

o Schutz von Jugendzentren vor einer drohenden Schließung

3) Rechtsextremismus bekämpfen

o Aufklärungsarbeit verstärken

o Nationalismus- und Demokratieforschung ausbauen

o Verhinderung von Demonstrationen / Kundgebungen mit konkreten Bedrohungsszenarien (z.B. vor einer Asylunterkunft)

o „Pro Asyl“ stärken

o Willkommenskultur entstehen lassen / fördern

o Repressive Gängelung von Asylsuchenden abbauen

o Dezentrale Unterbringung konsequent voranbringen

o Konzepte von „Jugend ohne Grenzen e.V.“ bekannt machen

o Lokale Initiativen unterstützen, wie „Initiativkreis Menschen.Würdig“ / „Refugees Welcome“, „Save me“, „Rassismus tötet“, „Flüchtlingsrat Leipzig e.V.“, usw.

=> Als PDF-Download


Donnerstag, 30. Januar 2014

Politikwechsel für Leipzig – „Bündnis Leipzig“ offiziell neu gegründet!

Liebe Leipziger*innen
Am Mittwochabend kamen anfänglich 70 Personen zusammen, um sich informieren, ihre Bereitschaft zur Unterstützung und/oder Kandidatur zu verkünden und an basisdemokratischer Entscheidungsfindung teilhaben zu können. Nach einer gewissen Fluktuation blieben aber noch knapp 50 Bürger*innen zu der formellen Organisation des Bündnisses zusammen und es fand ein alles in allem konstruktives Gespräch über die Ausrichtung und über einen Minimalkonsens („Verhaltenskodex“) statt. Da auch viele Vertreter bestehender Parteien und Initiativen vor Ort waren, kam es aber auch zu Werbungen für die Listen anderer Parteien, die aber von der Mehrheit der anwesenden abgelehnt wurde. Es wurde der klare Wunsch geäußert eine neue lokale „Plattform“ zu gründen.
Daher ist das „Bündnis Leipzig“ nun offiziell neu gegründet. Es hat damit das Ziel bei den Stadtratswahlen am 25. Mai 2014 das Ziel mit eigenen Kandidaten anzutreten. Kandidaten haben sich auch schon einige gefunden. Wir rufen aber Sie, liebe Bürger*innen, noch weiter dazu auf, sich unseren „Bündnis“ anzuschließen. Über eine mögliche Kooperation bei der Aufstellung einer gemeinsamen Liste mit der „Piratenpartei“, mit der Wählervereinigung Leipzig (WVL) und dem „Neuen Forum“ werden aber Gespräche von unserer Seite geführt werden!
Das „Bündnis Leipzig“ wird sich am 12. Februar 2014 um 19:00 zu einer inhaltlichen Aufstellung des Bündnisses treffen. Der Ort wird noch rechtzeitig bekannt gegeben!
Im Namen des Organisationskreis
Frederik Grüneberg
Zum Vormerken:
Falls eine eigene oder gemeinsame Kandidatenaufstellung stattfinden muss, dann wird sie am 26. Februar 2014 stattfinden. Über die genaue Uhrzeit und den Ort werden wir Sie auch rechtzeitig informieren!
Zum Anschauen:
Unser Verhaltenskodex:
1)    Wir werben für wertschätzende Toleranz und offenes Miteinander.
Wir behalten uns deswegen das Hausrecht vor, auch Menschen, die den Fortlauf unserer Versammlung gröblich stören (nach § 11 Abs. 1 Versammlungs-Gesetz), zum Verlassen des Raumes aufzufordern.
2)    Wir treffen unsere Entscheidung basisdemokratisch. Basisdemokratisch bedeute, dass alle Entscheidungen in dem Rahmen einer solchen Versammlung getroffen werden!
3)    Uns ist die Gleichstellung von allen Menschen unabhängig ihres biologischen Geschlechts oder ihrer männlichen oder weiblichen Sozialisation wichtig. Deshalb führen wir möglichst quotierte Listen. Bei Veröffentlichungen achten wir auf eine geschlechtersensible Sprache ("gendern").
4) Bürgerbeteiligung stärken und Bürgerwillen ernst nehmen!
1. Uns ist Basisdemokratie besonders wichtig, deshalb wollen wir, Mechanismen der offenen  Beteiligung aller Bürger*innen konsequent nutzen. Als ein Instrument benennen wir die Methode des „Liquid Democracy“ (Adhoc-Demokratie / eine Form dauerhafter Beteiligungs- und Entscheidungsmöglichkeit aller Bürger*innen). => https://adhocracy.de/
2. Die gewählten Mandatsträger sind dem Bürgerwillen über die gesamte Legislaturperiode hinweg verpflichtet
3. Den von uns basisdemokratischen gewählten Vertreter des Bündnisses kann das Vertrauen entzogen werden!

Zuerst erschienen auf: "Bündnis Leipzig" ‎

Dienstag, 28. Januar 2014

Sven Giegold - Ein vorbildlicher Europäer!

Aus seiner Bewerbungsrede :

Analyse

"Die Nationalstaaten können weder die Natur noch die globale Umwelt schützen. Sie sind mit der Regulierung der Finanzmärkte überfordert und sogar der Sozialstaat braucht internationale Zusammenarbeit. Erst recht können Nationalstaaten in Zeiten neuer Knappheiten den Frieden nicht garantieren. In den wichtigsten Zukunftsfragen brauchen wir ein geeintes Europa." (Sven Giegold)

=> Wir brauchen die Europäische Union, die das Denken in Nationen und Ethnien überwindet und sie auch klar benennt, als das was sie sind, nämlich menschenverachtende Ideologien!

"Privatisierung und Konzentration wirtschaftlicher Macht zu fördern, ist keine Aufgabe der EU" (Sven Giegold)

=> Wir brauchen die "Europäische Union", aber nicht, wenn sie nur den neoliberalen Ordnungsrahmen für ihre Teilstaaten bildet und mit Freihandelsabkommen mit anderen Staaten in der Welt ihre Freihandels-, radikal Marktwirtschafts- und Wachstumsideologie mit Konkurrenzdruck, wirtschaftlicher und poltischer Macht durchsetzen!

"Der Green New Deal kann aber nur ein Instrument zur Grünen Transformation sein. Kurzfristig zielt er darauf den ökologischen und sozialen Umbau der Wirtschaft zu nutzen, um zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen: Die Belastung der Natur senken und neues Wachstum fördern, das hilft mit den hohen Schulden besser klar zu kommen. Eine eigenständige Grüne Wirtschafts- und Finanzpolitik kann sich jedoch nicht auf das Ziel des Wirtschaftswachstum stützen. Vielmehr geht es darum, individuelle Freiheit, Gute Arbeit für Alle und soziale Sicherheit mit verantwortlichem Wohlstand und den Grenzen des Planeten in Einklang zu bringen." (Sven Giegold)

=> So klar formuliert, dass sonst kein anderer Politiker. Ich will zum letzten Satz bemerken: Wir brauchen zum Beispiel in der Bundesrepublik Deutschland kein Wirtschaftswachstum mehr, das auf Ressourcenverschwendung, Lohndrückung und fiktiver Herstellung von Nachfrage, um das Angebot erhöhen zu dürfen, basiert, sondern ein "Gesund" Schrumpfen der Wirtschaft.  Denn gerade das ständige Suchen nach Wachstum bedroht die nachhaltige und zukunftsfähige Wirtschaft!

"Wenn die Grenzen der Belastung endlich hart gezogen werden, erscheint es kaum denkbar, dass dies mit exponentiellem wirtschaftlichen Wachstum zusammengeht. Deshalb müssen wir Grünen Alternativen in der Wirtschafts- und Finanzpolitik formulieren, die das Wirtschaftswachstum als Hauptziel der Wirtschaftspolitik ablösen."

=> Genial diese klare Aufforderung an die Grünen! "Back to the roots" möchte man am liebsten rufen! Denn was hat die frühen Grünen politisiert, dass war der Club of Rome- Bericht "Grenzen des Wachstums"!

"Bürgerenergiegenossenschaften, Soziale Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Regiogeld, Fairer Handel und viele andere Unternehmungen machen Wirtschaft, um gleichzeitig das Gemeinwohl zu fördern. Wachstum und Gewinnmaximierung sind nicht ihr Ziel."

=>Und er wird noch konkreter! Ich würde gerne noch ergänzen die feste Verankerung von Privatisierungsbremsen in unseren Verfassungen und Gemeindeordnungen, die bedingungslose und kostenlose öffentliche Daseinsfürsorge im Bereich Nahrung, Wohnraum, Bildung, Mobilität und Gesundheit tut not!

Wie er es erreichen will, sagt er auch:

"Mehr Gemeinsamkeit braucht eine Vertiefung der europäischen Demokratie mit mehr Gewaltenteilung, noch stärkeren Rechten für das Europaparlament, mehr direkte Mitbestimmung der BürgerInnen und einen europäischen Konvent, der die Zukunft Europas offen und transparent diskutiert." (Sven Giegold)

=> Entwickeln eines europäischen Demos ist gar nicht so schwer! Der Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland funktioniert ja auch. Obwohl wir alle in unseren Bundesländern Staatsbürger sind, sind wir durch den Zusammenschluss der Bundesländer zur Bundesrepublik Deutschland auch einem "nationalstaaltichen" Demos angehörig. Wir dürfen nun aber nicht durch diesen angeblich so homogenen "nationalstaatlichen" Demos "unsere" Interessen über die Resteuropas stellen!

Denn wie schreibt es schon unser Grundgesetz:
"Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet." (Artikel 23, GG)

Wir brauchen eine europäische Bundesrepublik Deutschland und nicht eine "deutsche" Europäische Union!

=> Wer jetzt Lust bekommen hat, die Rede komplett zu lesen, hier...
=> Es lässt sich noch viel finden, u.a. der Abschnitt "Kampagne gegen das EU-US-Freihandelsabkommen TTIP aktiv führen", der aber noch in einem weiteren Blogeintrag eine Rolle spielen wird!



Montag, 27. Januar 2014

Es gibt eine Alternative zum Freihandelsabkommen!

Liebe Leserinnen und Leser!


Ich lade euch ganz herzlich zu dem heutigen lokalen Bündnisgründungstreffen: "Freihandel- ohne uns" in Leipzig ein! Kommt vorbei und besprecht mit uns lokale Strategien, Aktionen und bringt euer Wissen, eure Erfahrung und eure Zeit mit!



Es gibt Alternativen zu diesem Freihandelsabkommen: siehe hier und im unten stehenden Video (Vimeo)



Macht euch eigene Gedanken und werdet aktiv!
Die Einladung:
Liebe Mitstreiter_innen des Bündnisses "Freihandel - ohne uns!",
Wir freuen uns auf das gemeinsame Treffen mit euch, um die Planungen zur Verhinderung des geplanten Freihandelsabkommens zu besprechen. Hiermit wollen wir euch schon mal den ungefähren Ablaufplan des ersten Bündnistreffens "Freihandel - ohne uns!" mitteilen. 

Es findet am  heutigen Montagabend, den 27. Januar um 19 Uhr im Haus der Demokratie (Bernhard-Göring-Strasse 152) statt. 
Wir werden ein paar Getränke gegen Spende anbieten.

Ablaufs Plan:

19:00  Begrüßung, Kurzinput und Vorstellungsrunde
19:20  Kurzfilm
19:30  Vorstellung möglicher thematischer Kleingruppen, z.B.
  - Europawahlkampf
  - Straßenaktionen
  - Infostände
  - kommunale Bezüge
19:40  Rückfragen, 
19:50  Konzeptarbeit in Kleingruppen
20:30  Zusammenführung, Diskussion
21:30  Ausklang

Mit lieben Grüßen
Euer Visionär92



Viele neue Erfahrungen beim Anschauen dieses Videos:


Sonntag, 26. Januar 2014

Einladung / Tagesordnung Mittwoch -> Neues kommunalpolitisches Bündnis für Leipzig

Einladung zur Bildung einer neuen kommunalpolitischen basisdemokratischen Plattform:

Mittwoch, den 29.01.2014, 19:00 Uhr im Saal des Volkshauses / Karl-Liebknecht-Str. 30-32 (5.Etage)

Wir werben für wertschätzende Toleranz und offenes Miteinander.

Unter anderem aus diesem Grund behalten wir uns vor, Veranstaltungsbesucher*innen menschenverachtender Gesinnung oder solche, die der "rechten Szene" zuzuordnen sind, von der Veranstaltung auszuschließen (nach §6, Absatz 1, Versammlungs-Gesetz (VersG)). Außerdem behalten wir uns das Hausrecht vor, auch Menschen, die den Fortlauf der Versammlung „gröblich stören“ (nach §11, Absatz 1 VersG), zum Verlassen des Raumes aufzufordern.


Tagesordnung:
1.      Begrüßung / Wahl einer Versammlungsleitung und Bestimmung eines Protokollanten
2.      Ziele des Bündnisses 
3.      Besprechen und Abstimmung eines Verhaltenskodex
4.      Namensgebung des Bündnis:
a.       Vorschläge
                                                i.       „Bündnis Leipzig“ (BL) [Bisheriger Arbeitstitel]
                                              ii.      „Demokratiebündnis Leipzig“ (DBL)
                                            iii.      „Basisdemokratische Liste“ (BDL)
b.      Weitere Sammlung
c.       Abstimmung
5.      Inhaltliche Aufstellung des Bündnisses
6.      Allgemeine Organisation:
a.       Unterstützer
b.      Kandidaten
c.       Organisation-Kreis
7.      Weiteres Vorgehen besprechen
a.       Termine:
                                                i.      Kandidatenaufstellung
                                              ii.      Unterschriftensammlung
b.      Finanzielles
8.      Verschiedenes
9.      Abschluss


Mit freundlichen Grüßen

im Namen des Vorbereitungskreises
XY

Samstag, 25. Januar 2014

Privatisierungsbremse für Sachsen - Petition gestartet

Liebe Leserinnen und Leser dieses Blogs!

Eine Petition ist gestartet, die eine landesweite Privatisierungsbremse in die Gemeindeordnung des Freistaat Sachsens schreiben will. Vielleicht eine Initialzündung für andere Bürgerinnen und Bürger anderer Bundesländer nach zu ziehen. Wir müssen unsere öffentliche Daseinsfürsorge verteidigen!

Hier gehts zur Petition

Hier zu einer ersten Reaktion der Leipziger Internet Zeitung

Anbei die gesamte Erklärung des Initiators(auch als PDF abrufbar):

Worüber beschwere ich mich?

Meine Beschwerde richtet sich gegen das Verhalten der Ratsversammlung des Stadt Leipzig am 22.01.2014, in denen ein rechtlich einwandfreies Bürgerbegehren nicht zu einem Bürgerentscheid zu gelassen worden ist, aufgrund einer Direktive des Landesinnenministerium, die laut Leipziger Volkszeitung, dass der mögliche Bürgerentscheid gegen Sächsische Gemeindeordnung durch die „angestrebte Zweidrittelregelung beim Verkauf von kommunalen Unternehmen“ verstöße. In dem vom sächsischen Innenministerium angesprochenen Paragrafen 39, Absatz 6 steht lediglich das Wort „Stimmenmehrheit“ und nicht das Wort „einfache Mehrheit“ für Entscheidungen des Stadtrates.
„Der Gemeinderat stimmt in der Regel offen ab; er kann aus wichtigem Grund geheime Abstimmung beschließen. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Stimmenthaltungen werden für die Ermittlung der Stimmenmehrheit nicht berücksichtigt.“ (§39, Absatz 6 SächsGemO)
Das wäre im Übrigen rechtlich auch ein Widerspruch zu Paragraf 24, Absatz 1, der gerade für das Zustandekommen eines Bürgerentscheids eine Mehrheit von „zwei Dritteln“ des Gemeinderates vorsieht!
„In Gemeindeangelegenheiten können die Bürger und die nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Wahlberechtigten über eine zur Abstimmung gestellte Frage entscheiden (Bürgerentscheid), wenn ein Bürgerbegehren Erfolg hat oder der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln die Durchführung eines Bürgerentscheides beschließt.“ (§24, Absatz 1 SächsGemO)
Außerdem sehen die Paragrafen 28 und 56 auch schon solche Regelungen vor:
„(3) Der Gemeinderat entscheidet im Einvernehmen mit dem Bürgermeister über die Ernennung, Höhergruppierung und Entlassung der Gemeindebediensteten sowie über die Festsetzung von Vergütungen, auf die kein Anspruch auf Grund eines Tarifvertrags besteht. Kommt es zu keinem Einvernehmen, entscheidet der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten allein. Der Bürgermeister ist zuständig, soweit der Gemeinderat ihm die Entscheidung überträgt oder diese zur laufenden Verwaltung gehört.“ (§28, Absatz 3)
„(4) Beigeordnete können vom Gemeinderat vorzeitig abgewählt werden. Der Antrag auf vorzeitige Abwahl muss von der Mehrheit aller Mitglieder des Gemeinderats gestellt werden. Der Beschluss über die Abwahl bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderats. Über die Abwahl ist zweimal zu beraten und zu beschließen. Die zweite Beratung darf frühestens vier Wochen nach der ersten erfolgen.“ (§56, Absatz 4)
Wir sehen also, dass die Argumentation des sächsischen Landesinnenministerium fehl geht, da das Wort „Stimmenmehrheit“ offen lässt, welches Abstimmungsrecht gilt, denn es kann mehrere Dinge bedeuten:
„(1) Einfache Mehrheit der abgegebenen anwesenden Stimmen; 

(2) Mehrheit der gesetzlich vorgeschriebenen Zahl (z. B. Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Bundestags), auch absolute Mehrheit genannt; 
(3) andere Quoren qualifizierter Mehrheiten sind etwa die 2/3- oder 3/4-Mehrheit.“ (Quelle: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/stimmenmehrheit.html)
Es wurde auch kein aufgezählter Punkt des §24, Absatz 2 verletzt. Es wäre über keine „Weisungsaufgaben, Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung, Haushaltssatzungen und Wirtschaftspläne, Gemeindeabgaben, Tarife und Entgelte, Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse, Rechtsverhältnisse der Gemeinderäte, des Bürgermeisters und der Gemeindebediensteten, Entscheidungen in Rechtsmittelverfahren, Anträge, die gesetzwidrige Ziele verfolgen“ abgestimmt worden, sondern lediglich wie 2008 im Bürgerentscheid in Leipzig der Privatisierung ein Riegel vorgeschoben worden und das sogar mit einer Möglichkeit des Stadtrates dennoch Privatisierungen vorzunehmen, eben mit einer 2/3 Mehrheit.

Auch der in §25, Absatz 2 festgehaltene gesetzliche Rahmen wurde eingehalten. Das Bürgerbegehren hatte „eine mit ja oder nein zu entscheidende Fragestellung und eine Begründung enthalten“ sowie „drei Vertreter“ bezeichnet, „die zu Entgegennahme von Mitteilungen und Entscheidungen der Gemeinde und zur Abgabe von Erklärung ermächtigt sind. Das Begehren hatte auch „einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag zur Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme enthalten“, da er kostenneutral war. Also gab es von Seiten der sächsischen Gemeindeordnung keinen zwingenden Grund dieses Bürgerbegehren und damit den Bürgerentscheid für rechtlich unzulässig zu erklären. Dafür spricht auch, dass Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf eine kleine Anfrage im Landtag geantwortet hat: „Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung alleine der Stadtrat (§25, Abs. 3, Satz 1 SächsGemO)“( (Quelle: 
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=13228&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=202)  und mündlich ergänzte er: „Auch die Landesdirektion könne nicht wissen, welche Rechtsauffassung sich durchsetze.“ (http://www.lvz-online.de/leipzig/citynews/trotz-25000-unterschriften-leipziger-stadtrat-lehnt-buergerbegehren-privatisierungsbremse-ab/r-citynews-a-223663.html)
Beide diese Formulierung und die Annahme die 2/3 Mehrheit wäre gegen die Gemeindeordnung wurden in der Ratsversammlung als Argumente für bzw. gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehren ins Feld geführt.  Gerade die Stadträte der Grünen und der SPD stimmten deswegen auch für die Verwaltungsvorlage, obwohl sie betonten, dass sie auch mit der Intention des Bürgerbegehrens sympathisieren! Das hätte die nötige Mehrheit des Stadtrates geschaffen, denn die Linke (17), die vollständig anwesend war, die SPD-Fraktion (14 + Oberbürgermeister Jung) und die Fraktion „Bündnis 90/ Die Grünen“ (11), also insgesamt 43 von 70 Mitglieder. Auch wenn 7 Mitglieder der drei angesprochenen Fraktionen abwesend gewesen wären oder der Verwaltungsvorlage zugestimmt hätten, hätte es also eine Mehrheit von 36 zu 34 gegeben. Außerdem waren aus dem Lager der Bürgerfraktion und der fraktionslosen Stadträte auch Nein-Stimmen zur Verwaltungsvorlage gekommen. 


Was möchte ich mit dieser Beschwerde erreichen?

Der Bürgerentscheid über das Bürgerbegehren muss stattfinden, da er unter falschen Vorzeichen von der Ratsversammlung der Stadt Leipzig abgelehnt worden ist oder bewusst von den Stadträten den Bürgerinnen und Bürger das Recht entzogen worden ist, selbst entscheiden zu dürfen. Dies ist als ein Mangel an Demokratie und einen Missbrauch des Rechtsstaates zu sehen!
Alternativ könnte man dem Vorbild Bremen folgen und eine ähnliche Privatisierungsbremse in die Sächsische Gemeindeordnung verankern!


Wer ist der Adressat der Petition/ der Beschwerde?

Die drei Adressaten sind eindeutig das sächsische Innenministerium als Verwaltung und Exekutive, der sächsische Landtag und alle Stadträte der Ratsversammlung der Stadt Leipzig als Legislative!


Was ist die Begründung für meine Beschwerde und was ist mein Gesetzesvorschlag?

Das Bundesland Bremen ist ein guter Vorreiter meines Anliegens. Durch Gesetz vom 03.09.2013 wurde mit Wirkung vom 13.09.2013 eine „Privatisierungsbremse“ in die Bremische Verfassung aufgenommen. Der neu eingefügte Artikel 70, Absatz 2 zum Gegenstand eines Volksentscheids heißt:
 1Ein Volksentscheid ist außerdem im Fall des Artikels 42 Absatz 4 über ein von der Bürgerschaft beschlossenes Gesetz durchzuführen, wenna) die Bürgerschaft das Gesetz mit weniger als zwei Dritteln ihrer Mitglieder beschlossen hat,b)ein Viertel der Mitglieder der Bürgerschaft die Durchführung eines Volksentscheids beantragt oderc)ein Zwanzigstel der Stimmberechtigten die Durchführung eines Volksentscheides begehrt.
2In diesen Fällen tritt das Gesetz nur bei einem zustimmenden Volksentscheid in Kraft.“
Der angesprochene Artikel 42, Absatz 4 führt dazu aus:
„Eine Veräußerung von Unternehmen der Freien Hansestadt Bremen, auf die die öffentliche Hand aufgrund Eigentum, finanzieller Beteiligung, Satzung oder sonstiger Bestimmungen, die die Tätigkeit des Unternehmens regeln, unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann und die
a)Verkehrsleistungen oder Leistungen der Abfall- oder Abwasserentsorgung oder der Energie- oder Wasserversorgung für die Allgemeinheit erbringen,
b)wesentliche Beiträge zur wirtschaftlichen, verkehrlichen oder kulturellen Infrastruktur leisten,
c)geeignet sind, die Verwirklichung des Anspruchs aus Artikel
14 Absatz 1 zu fördern oder
d)der allgemeinen Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhäusern dienen
ist nur aufgrund eines Gesetzes möglich. Ein solches Gesetz tritt nicht vor Ablauf von drei Monaten nach seiner Verkündung in Kraft. Als Veräußerung gilt jedes Rechtsgeschäft, welches den beherrschenden Einfluss der Freien Hansestadt Bremen oder der Stadtgemeinde Bremen beseitigt. Auf kleine Kapitalgesellschaften und auf Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute findet diese Vorschrift keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn die Veräußerung bei Entstehen der Beherrschung beabsichtigt war und zeitnah erfolgt.“
Auf Basis dieser Verankerung einer Privatisierungsbremse in einer Landes- und Stadtverfassung und der aktuellen Entwicklung in Leipzig, in denen ein verfassungsrechtlicher einwandfreier Bürgerentscheid von dem Stadtrat aufgrund von Direktive der Landesinnenministerium nicht zugelassen worden ist, schlage ich eine Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung vor, um Klarheit in diesem Punkt zu erhalten.

Dazu bedarf es aus meiner Sicht zum Beispiel nur eine Überarbeitung von §39:
Im §39 „Beschlussfassung“ wird im Absatz 6 einen weiteren Abschnitt 2 eingefügt:
„(2) Der Gemeinderat kann einer Veräußerung von Unternehmen, Immobilien, öffentlicher Einrichtungen und Kulturgüter der Gemeinde, auf die die öffentliche Hand, aufgrund Eigentum, finanzieller Beteiligung, Satzung oder sonstiger Bestimmungen, die die Tätigkeit des Unternehmens, der Immobilien, der öffentlichen Einrichtungen und Kulturgüter regeln, unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausübt, nur mit einer Mehrheit von 2/3 aller Ratsmitglieder zustimmen.“
Diesen Antrag bringe ich hiermit in den Landtag des Freistaat Sachsen!
Begründung:
Dem weltweiten Kapitalismus muss eine Gemeinde auch etwas entgegensetzen dürfen. Nach den undemokratischen beschlossenen Schuldenbremsen in den Länderverfassungen und im Grundgesetz, sollte es Gemeinden (in diesem Beispiel wollen es ca. 26.000 Leipzigerinnen und Leipziger) solche Regelungen treffen dürfen.

Die beispielhafte Ausformulierung der möglichen Einfügung in §39 orientiert sich an der Bremischen Verfassung und an dem konkreten Vorschlag des Bürgerbegehrens in Leipzig, kann aber gerne noch verändert werden!